Fruchtwasseruntersuchung
Eine Fruchtwasseruntersuchung dient dazu, Informationen über den Zustand des ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft zu gewinnen. Dabei wird durch einen Einstich (Punktion) durch die Bauchdecke bis in die Fruchtblase (Amnionhöhle) innerhalb der Gebärmutter Fruchtwasser mit Hilfe einer Spritze entnommen.
Das gewonnene Fruchtwasser kann anschließend auf Krankheitserreger, bestimmte Organfehlbildungen des Kindes sowie einige genetische Erkrankungen des Kindes untersucht werden. Diese Untersuchungsmethode wird in der Regel ab der 15. Schwangerschaftswoche angewendet, in Ausnahmefällen ist sie ab der 12. Schwangerschaftswoche möglich.
Fruchtwasseruntersuchung: Inhaltsverzeichnis
Vorgehen / Durchführung / Anleitung
Eine Fruchtwasseruntersuchung sollte nur von einem erfahrenen Arzt (Pränataldiagnostiker) durchgeführt werden. Vor einer Fruchtwasseruntersuchung wird zunächst mit Hilfe eines Ultraschallgerätes (Sonographie) eine Stelle aufgesucht, an der sich eine größere Menge an Fruchtwasser zwischen Eihäuten und ungeborenem Kind angesammelt hat und die frei von Mutterkuchen (Plazenta) ist, um Blutungen durch einen Anstich des Mutterkuchens zu vermeiden. Da der Einstich wenig schmerzhaft ist, vergleichbar mit dem Schmerz bei einer Blutentnahme, kann auf eine örtliche Betäubung verzichtet werden. Die Einstichstelle muss gründlich gesäubert (desinfiziert) werden. Dann wird der Einstich über die Bauchdecke (transabdominale Punktion) mit einer feinen Nadel unter Ultraschallsicht durchgeführt und eine kleine Menge an Fruchtwasser (bis zu 20 ml) entnommen. Bei Patientinnen mit rhesus-negativer Blutgruppe muss eine sogenannte Rhesusprophylaxe durchgeführt werden, um einer möglichen Blutgruppenunverträglichkeit vorzubeugen. Die Schwangere sollte dann zwei Stunden Bettruhe einhalten und sich anschließend 24 Stunden lang schonen. Am Folgetag erfolgt eine Ultraschalluntersuchung zur Kontrolle der Lebenszeichen des ungeborenen Kindes sowie der Fruchtwassermenge.
Anwendungsgebiete
Die Durchführung einer Fruchtwasseruntersuchung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Am häufigsten wird sie eingesetzt, um nach einem auffälligen Triple-Test (Bestimmung dreier Hormone im mütterlichen Blut) oder einem auffälligen Ultraschallbild mit einer verdickten Nackenfalte des Kindes (Nackenödem) den dadurch entstehenden Verdacht auf eine genetische Erkrankung des Kindes zu erhärten. Ein weiterer Risikofaktor für derartige Veränderungen ist ein erhöhtes Alter der werdenden Mutter über 35 Jahre, weshalb älteren Schwangeren zu dieser Untersuchung geraten werden kann. Gibt es Anzeichen einer Nierenfehlbildung des ungeborenen Kindes, kann die Zusammensetzung des Fruchtwassers bezüglich verschiedener Salze (Elektrolyte) untersucht werden. Besteht der Verdacht auf eine Blutgruppenunverträglichkeit (Rhesusinkompatibilität), wird der Bilirubingehalt, ein Abbauprodukt roter Blutkörperchen, im Fruchtwasser bestimmt. Im Rahmen einer Fruchtwasseruntersuchung kann zudem die Fruchtwassermenge beeinflusst werden. Ist zu viel Fruchtwasser vorhanden (Polyhydramnion), kann Fruchtwasser abgelassen werden. Ebenso kann Fruchtwasser hinzugefügt werden, wenn eine zu geringe Menge produziert wird (Oligohydramnion).
Risiken und Folgen von Fruchtwasseruntersuchung
Bei der Fruchtwasseruntersuchung werden an der Einstichstelle die Eihäute der Fruchtblase verletzt. Das dabei entstehende winzige Loch wächst in den meisten Fällen wieder zu. Sehr selten kann es zu größeren Einrissen der Eihäute führen und dadurch einen Blasensprung (vorzeitiger Blasensprung) auslösen, was gerade in den früheren Schwangerschaftswochen das Risiko für eine Frühgeburt deutlich erhöhen würde. Zudem bietet die Einstichstelle eine Eintrittspforte für Krankheitserreger, die schlimmstenfalls zu Entzündungen der Eihäute, des Fruchtwassers sowie des ungeborenen Kindes (Fetus) führen können (Amnioninfektionssyndrom).
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Weitere Informationen
Übersicht: Schwangerschaft von A bis Z
Quellen/Redaktion
Autor:
Medizinisches Review:
Derzeit in Bearbeitung
Quellen:
K. Goerke, J. Steller, A. Valet: „Klinikleitfaden Gynäkologie und Geburtshilfe“, Urban & Fischer, 8. Auflage, 2013
R. Gätje, C. Eberle, C. Scholz: „Kurzlehrbuch Gynäkologie und Geburtshilfe“, Georg Thieme Verlag, 1. Auflage, 2011