Verätzung

Verätzung

Geraten Substanzen auf die Haut die Säuren, Laugen oder Lösungsmittel enthalten, können Verätzungen entstehen. Je nach Substanz treten dabei leichte bis schwere Verletzungen auf, die das Gewebe schädigen und schwer heilende Wunden hinterlassen können.

Sind die Augen betroffen, ist schnelle Hilfe erforderlich um eine drohende Erblindung abzuwenden. Werden versehentlich ätzende Substanzen getrunken ist eine Verätzung des Mund- und Rachenraumes sowie der Speiseröhre möglich. Die Betroffenen haben meist starke Schmerzen, eine Rötung der betroffenen Hautstellen sowie Blasenbildung.

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Erste Hilfe Maßnahmen: Was tun bei Verätzung?

Bei einer Verätzung sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Rufen Sie ggf. den Rettungsdienst (112).
  2. Achten Sie auf Eigenschutz, kommen Sie nicht mit der ätzenden Flüssigkeit in Kontakt.
  3. Entfernen Sie benetzte Kleidung sofort.
  4. Spülen Sie das betroffene Hautareal mit klarem Wasser.
  5. Decken Sie die Wunden mit keimfreiem Verbandmaterial ab.

Bei Verätzung des Mund- und Rachenraumes und der Speiseröhre:

  • Geben Sie kleine Schlucke Wasser zum trinken um die ätzende Substanz zu verdünnen.
  • Führen Sie keinesfalls Erbrechen herbei, da hierdurch eine erneute Verätzung entstehen kann.

Bei Verätzung der Augen:

  • Ist nur ein Auge betroffen, decken Sie das Gesunde ab.
  • Spülen Sie das betroffene Auge ausreichend mit Wasser, von der Innenseite des Auges nach außen. Im Idealfall das Auge von einem zweiten Helfer aufhalten lassen.

Decken Sie beide Augen mit keimfreiem Verbandmaterial ab

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Weitere Informationen

Übersicht: Alle Erste Hilfe Maßnahmen von A bis Z

Quellen/Redaktion

Autor:

Markus Schwendele

Medizinisches Review:

Derzeit in Bearbeitung


Quellen:

D. Kühn, Hrsg.: Rettungsdienst, Urban und Schwarzenberg

Deutsches Rotes Kreuz: Handbuch für den Sanitätsdienst